ANSM veröffentlicht die ersten Schlussfolgerungen des SWTR

Am 10. September 2018 hat die ANSM für ein Jahr einen zeitlich befristeten wissenschaftlichen Sonderausschuss (Comité Scientifique Spécialisé Temporaire, CSST) zur Bewertung der Relevanz und Durchführbarkeit der Bereitstellung von therapeutischem Cannabis in Frankreich eingerichtet.
Dieser Ausschuss ist bereits dreimal zusammengetreten, um den therapeutischen Nutzen von Cannabis bei der Behandlung bestimmter Krankheiten oder Symptome von Krankheiten zu bewerten, die Erfahrungen anderer Länder, die dies bereits eingeführt haben, zu analysieren und eine Bestandsaufnahme der nationalen und internationalen Vorschriften zu diesem Thema vorzunehmen.
Der Ausschuss führte Anhörungen von Interessengruppen durch, um insbesondere die Aussagen und Ansichten von Vertretern der Angehörigen der Gesundheitsberufe und von Patienten zur Verwendung von Cannabis zu therapeutischen Zwecken einzuholen.
Die Übertragung dieser Anhörungen ist auf dem Youtube-Kanal der ANSM zu sehen. 
Die ersten Schlussfolgerungen der Experten des Ausschusses, die auf all diesen Elementen beruhen, werden heute veröffentlicht.
Die Agentur nimmt dies zur Kenntnis und wird in den nächsten Tagen über die Folgemaßnahmen zu dieser Arbeit entscheiden, insbesondere über die möglichen Modalitäten der Bereitstellung von Cannabis zu therapeutischen Zwecken in Frankreich.
Zusammenfassung der Stellungnahmen des SWTR
Der Ausschuss ist der Ansicht, dass es sinnvoll ist, die Verwendung von Cannabis[1] zu therapeutischen Zwecken zu erlauben. für Patienten in bestimmten klinischen Situationen und en Fällen unzureichender Linderung oder schlechter Verträglichkeit von zugänglichen medikamentösen oder nicht-medikamentösen Therapien (und insbesondere von verfügbaren Spezialitäten auf Cannabis- oder Cannabinoidbasis).
Diese Verwendung kann als Ergänzung oder als Ersatz für bestimmte Therapien in Betracht gezogen werden.
Die therapeutischen Situationen, die von den Experten für die Verwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken ausgewählt wurden, sind folgende:
Der SWTR wünscht, dass eine Überwachung der behandelten Patienten in Form eines nationalen Registers eingeführt wird, um eine Nutzen-Risiko-Bewertung zu gewährleisten, dass eine Bewertung der Nebenwirkungen regelmäßig von den Netzwerken für Pharmakovigilanz und Suchtvigilanz vorgenommen wird und dass die Forschung gefördert wird.
Damit alle diese Vorschläge umgesetzt werden, wünschen sich die Experten eine Weiterentwicklung der Gesetzgebung.
Darüber hinaus schließt der Ausschuss in Anbetracht der Gesundheitsrisiken den gerauchten Verabreichungsweg für Cannabis zu therapeutischen Zwecken aus. Der Ausschuss wird gegebenenfalls eine ausführliche Stellungnahme zu den verschiedenen möglichen Verabreichungswegen abgeben.
Quelle: www.ansm.sante.fr
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4 Kommentare zu "ANSM veröffentlicht die ersten Ergebnisse des SWTR".

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